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Zusammenfassung der

CHRONIK

der MMK Micheldorf in Oberösterreich

Das nachfolgende Werk soll über die Gründung von 11.10.1833 und den Fortbestand des Musikvereines Micheldorf bis zur gegenwärtigen Zeit (Anfang 1980) kurzgefasst und soweit Unterlagen und Beweismaterial vorhanden, berichten; Als Hauptgründer dieses Vereines bzw. der Kapelle sind die drei Brüder Kaspar, Michael und Franz Zeitlinger, welche dem sogenannten „Weinmeister – Sensenwerk“ entstammten, anzusehen. Der ältere Bruder Kaspar Zeitlinger war der materielle Gründer, weil dieser die Instrumente aus eigenen Mitteln beschaffte. Wie aus den vorliegenden Schriften zu entnehmen ist, haben sich im Jahre 1833, dreizehn Mann zusammengefunden, um einen heißersehnten Wunsch der Bevölkerung von Micheldorf Rechnung zu tragen und dem Ort eine offizielle Musikkapelle zu geben.

Diese Gemeinschaft nannte sich

“Verein der musikalischen Gesellschaft“ zur B L E C H H A R M O N I E ↑↑↑

Die Gründung dieser Blechharmonie wurde am 11. Oktober 1833 vollzogen und laut einem noch vorhandenen, handschriftlich angefertigten Protokoll von folgenden Micheldorfer Bürgern bzw. Musikern gefertigt:

Franz B. CLOSZ (welcher als Kapellmeister fungierte)

Eine Abschrift der damaligen Vereinssatzungen wird im nachstehenden wortgetreu wiedergegeben:

Vereinssatzungen vom 11. Oktober 1833 ↑↑↑

Von dem Verein der musikalischen Gesellschaft zur Blechharmonie in Micheldorf.

Nicht bloß, um in müsigen Erholungsstunden sich nützlich zu beschäftigen, sondern auch um immer mehr Fertigkeit im Spielen auf dem sich angeeigneten Instrumente zu erlangen, einen harmonischen Ton hervorzubringen und ein richtiges Gefühl für eine Harmonie zu gewinnen, haben wir unterzeichnet uns zu einer geschlossenen Gesellschaft für “B L E C H H A R M O N I E“

vereinigt und um der Ordnung und der Dauer wegen, welche Eigenschaften jedem Vereine unentbehrlich sind, folgende Statuten unter uns festgesetzt, welche pünktlich zu beobachten jeder dem Bunde schon Beigetretene oder noch Beizutretende gehalten ist, und zwar:

  • Jede Woche, am Mittwoch und Freitag, abends von halbacht bis halbzehn wird musikalische Übung gehalten.
  • Wer ohne richtige Gründe ausbleibt, oder um eine halbe Stunde zu spät kommt, muß einen Straferlag von 10 Kreuzer Conv. Münze bezahlen.
  • Im Falle, dass einer aus erheblichen Gründen nicht kommen kann, soll er solches vorher dem Vorsteher des Vereines mündlich oder schriftlich anzeigen; wer dies unterlässt, muß obige Strafe erlegen.
  • Zum Vorsteher dieses Vereines haben wir aus uns Franz Zeitlinger und zum einstweiligen Kapellmeister Franz B. Closz erwählt und bestätigt.
  • Die Strafgelder behält der Vorsteher in seiner Verwahrung und die Verwendung dieses Geldes bleibt dem einstimmigen Urteil der ganzen Gesellschaft zu entscheiden überlassen.
  • Alles überflüssige Stimmen und unnötige Blasen ist strenge verboten und nur dann erlaubt, wenn einer oder der andere schwierige Stellen sich zeigen lassen muß.
  • Veranstaltung einer Musik zu einem bestimmten Zweck, hat allein der Vorsteher anzuordnen. Musikalische Übungen ausser den bestimmten Tagen kann der Kapellmeister halten, wo jeder dazu bestellte zwar pünktlich erscheinen soll, im Ausbleibungsfalle aber kein Strafgeld erlegt werden darf.
  • Wer in diesen Verein aufgenommen zu werden wünscht, muß vorher schon Unterricht auf einem Blechinstrument erhalten haben, oder sich solchen eigens geben lassen.
  • Jedes Mitglied dieses Vereines, sowie auch die noch künftig aufzunehmenden, bestätigen durch Handschlag und eigenhändige Unterschrift, dass sie dem Bunde treu bleiben, und die Statuten genau halten wollen.
  • Ist es auch erlaubt, Ehrenmitglieder in den Verein aufzunehmen, welche den Statuten zwar nicht untergeben sind, die aber jährlich 2Fl. Conv. Münze erlegen müssen und einmal des Jahres in der Gesellschaft des Vereines erscheinen müssen, übrigens steht es ihnen frei, beizuwohnen so oft sie wollen.
  • Ist der 04. Oktober jedes Jahres zum Jahrestag unseres Vereines bestimmt, wo jedes Mitglied, an dem vom Vorsteher des Vereines bestimmten Orte pünktlich zu erscheinen hat.
  • Behält sich die Gesellschaft bevor, diese Statuten in der Folgezeit, mit einstimmigen Urteil aller Mitglieder zu vermehren oder zu vermindern.

Gegeben zu Micheldorf den 11. Oktober 1833.

Franz B. Closz
Michael Zeitlinger, Blumau
Franz Zeitlinger, 1. Maschinhorn
Johann Moser, 3. Maschin Tromba
Franz Resl, Maschintrompetist
Ignaz Frischauf, Zug Trompete
Michael Weinmeister, 2. Maschin Horn
Johann Burer, Zug Posaunist
Leopold Joh. Gamd, Maschin Posaunist
Ignaz Kollerer
Franz Rechberger
Anton Closc
Josef Schnefus
Simon Hochegger

Das auch damals schon Strenge und Disziplin nötig war, zeigt der nachfolgend wiedergegebene Brief des Kapellmeisters Franz B.Closz nach fast zweijährigem Bestand des Vereines.

An die Mitglieder des Vereines für Blechharmonie in Micheldorf ↑↑↑


Meine Herren!

Nicht bloß als Kapellmeister, vielmehr noch als erster Gründer des Musikvereines für Blechharmonie, sei es mir erlaubt, ein Wort zu seiner Zeit in Freundes Sinne, an Sie, meine Herren zu sprechen. Einige unter Ihnen haben unter meiner Leitung ein Blechinstrument zu spielen angefangen; Bei Errichtung des Musikvereines waren die meisten noch sehr schwach, ganz klein haben wir angefangen. Mehrere Musikfreunde und Kenner der Musik, hatten keinen Glauben, dass wir jemals etwas leisten werden können. Durch früher anhaltenden Fleiß, durch beständiges Aneifern von Seite des Herrn Vorstehers und von mir, haben wir es bereits schon soweit gebracht, dass wir Beifall erhalten. Allein höchst betrübend ist es für mich, und entehrend für alle, dass bei manchen unter uns der Eifer und die Tätigkeit zu erkalten anfängt. Nicht als Charakterlose Knaben sind wir in einem Bunde zusammengetreten, sondern als Männer von Wort und Ehre.

Jeder aus Ihnen weiß, zu was er sich beim Eintritt in unserm Bunde verpflichtet hat.
Jeder aus Ihnen muß einsehen, dass Festhalten an diesem Bunde und genaue Erfüllung der dabei bestehenden Gesetze, nur einen eigenen Vorteil bezwecken kann. Es sind zwar in den Statuten Strafgeld der für jene angesetzt, welche aus wirklicher Nachlässigkeit, oder aus nicht entschuldigenden Gründen und Ursachen an den bestimmten Tagen, entweder zu spät oder gar nicht erscheinen. In späterer Zeit war von diesen Strafen keine Erwähnung mehr gemacht, weil man dem gegebenen Wort vertrauend, es als entehrend hielt, Sie beim schändlichen Eigennutz festzuhalten.

Ich bitte daher und ermahne Sie meine Herren, künftighin fleißiger und pünktlicher bei den bestimmten Musikstunden zu erscheinen und im Notfalle früher bei dem Herrn Vorsteher sich zu entschuldigen, damit bei Ausbleiben mehrerer Individuen, er es mir zu wissen machen kann und ich den weiten Weg nicht, wie bereits schon oft geschehen ist, umsonst mache. Ich glaube das Zeugnis aller zu verdienen, dass ich mir seither stets Mühe gegeben habe, durch immer folgende neue Musikstücke, Ihren Eifer zu erhalten und diese Stücke obwohl nicht nach den strengen Angaben der Tonkunst gesetzt sind, weil ich solche nicht verstehe, so sind sie doch Ihren Fähigkeiten angemessen eingerichtet. Ich will Sie damit spielend immer weiter führen, um einst grössere Stücke von Musikmeistern leichter aufführen zu können.
Lohnen Sie meine Herren dies mein Bestreben, durch erneuten Eifer, durch gutwilliges und pünktliches Erscheinen bei den Musikstunden.

Auf meine Bitte wird der Herr Vorsteher Ihnen die Statuten vorlegen, wer sich noch nicht unterschrieben hat, unterschreibe sich heute, er unterschreibt sich aber mit ganzem Herzen, damit ihm nicht, wie heute manchen aus Ihnen einst die Lesung seiner Unterschrift die Schamröte ins Gesicht treibt. Zum Schluss meine Herren, bitte ich Sie zu bedenken, dass Herr Kaspar Zeitlinger ein Mitglied unseres Musikvereines, soviel für Anschaffung neuer Instrumente getan hat, und noch tut. Geben Sie ihm nicht Ursache, dass er es bereuen muß, für faule, charakterlose Schwächlinge soviel getan zu haben; dieses bittere Gefühl hat er nicht verdient. Wenn er auch nicht mit uns Musik macht, so hat er doch zur Erhaltung und Beförderung unseres Musikvereines mehr getan, als wir alle. Fortschreiten an Musikkenntnissen, und festhalten an unserem Bunde als treue Freunde, ist der Lohn, den er sich wünscht und wir alle ihm zu geben verpflichtet sind. Ich hoffe keinen unter Ihnen durch diese Rede beleidigt zu haben und bitte das Wort auf unserem Bundeszweige zu lesen und zu beherzigen es heißt

„H A R M O N I E“

Franz B.CLOSZ

Weitere Fakten und Zusatzinformationen: ↑↑↑




Das war ein kurzer Einblick in der Chronik der „Marktmusikkapelle Micheldorf in Oberösterreich“

Kapellmeister Thomas Hüttner-Aigner



MMK Jugend ↑↑↑

Gemeinschaft - Erlebnisse - Spass - Erfolg - Freundschaft

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Rimbalzello, MMK Micheldorf Big Band Club

Mitschnitt ORF Radiofrühschoppen 27.10.2013
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Konzertwertung 2013
Die MMK Micheldorf konnte mit den folgenden drei vorgetragenen Stücken die Jury mit hervorragenden 91,50 Punkten zur Verleihung eines ausgezeichneten Erfolges überzeugen.
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